Unsere Bürgerbeteiligung GAMOR

Mit dieser Internet-Dienstleistungsplattform bieten wir für interessierte Bürgerinnen und Bürger und unsere Privatkunden die Möglichkeit, sich an zukünftigen Energieprojekten zu beteiligen. Damit schaffen wir für Sie eine einfache Möglichkeit, die Energiewende vor Ort zu unterstützen und aus ihrer Geldanlage eine attraktive Rendite zu erhalten. Die Investition erfolgt über ein Darlehen mit qualifiziertem Nachrang.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu unserem aktuellen Projekt – Das neue GAsMOtorenkraftwerk Römerbrücke (GAMOR):

GAMOR – Unser neues Gasmotorenkraftwerk in Saarbrücken

Kraftwerk
Visualisierung GAMOR: CBAG Studio atelier le balto

Unser Klima - und Energieleuchtturm GAMOR

Heute gehört das Heizkraftwerk Römerbrücke mit seinem 177 Meter hohen Schornstein zu einem der markantesten Gebäuden in Saarbrücken. Hier erzeugen wir Strom und Fernwärme hocheffizient in Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dem neuen GAsMOtorenkraftwerk Römerbrücke (GAMOR) ergänzen wir unsere Energieerzeugungsanlagen um 5 Gasmotoren. Ab 2022 wird dann an der Römerbrücke Energie ausschließlich mit Erdgas erzeugt und der Ausstieg aus der Kohle als Energiequelle endgültig vollzogen. Das spart Saarbrücken einen CO2-Ausstoß von rund 60.000 t pro Jahr. Zusätzlich wird mit einer Photovoltaikfassade der Ausbau Erneuerbarer Energien vorangetrieben. Energie SaarLorLux investiert rund 80 Millionen Euro in das Projekt. Weitere Informationen finden Sie hier.
 

Das Kraftwerk von morgen (GAMOR)

> 3 Mio. €
 
Über 3 Mio. € gezeichnet –
Vielen Dank für Ihr
Engagement!
2,25%
 
Zinsen p.a. für Energie SaarLorLux Energiekunden, alle anderen Zeichnungs­berechtigten 1,0% p.a.
5 Jahre
 
Laufzeit Ihrer Investition - Beginn der Zinsberechtigung mit Einzahlung, endfällige Tilgung zum 30.09.2025
ab 500 €
 
Mindestbeteiligung 500 €, Maximalbeteiligung 10.000 €,
Zeichnung in 500 €-Schritten

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2. Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
 

FAQ- Unsere Antworten zu häufigen Fragen

Nachrangdarlehen Beteiligungsportal GAMOR

Nachrangsdarlehen

Was passiert im Sterbefall?

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über. Der Erbgang ist vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen.

Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?

Das qualifizierte Nachrangdarlehen bietet eine feste Verzinsung. Sie können sich an der Finanzierung an unserer Großinvestition beteiligen, ohne selbst Mitglied einer Gesellschaft, Genossenschaft oder ähnlichem zu werden. Die qualifizierten Nachrangdarlehen erfordern dazu relativ wenig Verwaltungsaufwand.

Werden Sicherheiten gegeben?

Nein. Die Energie SaarLorLux stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.

Habe ich als Darlehensgeberin Mitbestimmungsrechte?

Nein. Die Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Hauptversammlung der Energie SaarLorLux.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist von 10 Bankarbeitstagen bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Energie SaarLorLux eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Energie SaarLorLux eingeht.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden und nicht auf Dritte übertragen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Können auch Unternehmen Nachrangdarlehen gewähren?

Nein, juristische Personen sind nicht zur Zeichnung berechtigt.

Ab wann und in welcher Höhe kann ich ein Nachrangdarlehen gewähren?

Die Zeichnungsmöglichkeit startet am 1. Juni 2020. Ab dann können Sie in unserem Online-Portal in 500 €-Schritten einen Anlagebetrag bis maximal 10.000 € zeichnen.

Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Darlehenslaufzeit meinen Energievertrag bei Energie SaarLorLux kündige?

Sie erhalten weiterhin Zinszahlungen für Ihr Darlehen. Der Zinssatz reduziert sich allerdings auf 1,0 %, sobald 3 Monate vor der jeweiligen Zinszahlung kein wirksamer Energieliefervertrag mit Energie SaarLorLux mehr besteht.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?

Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich an alle Energiekunden (Privatkunden) der Energie SaarLorLux. Auch Haushalte, die einen Energieliefervertrag bis zum 31.12.2020 unterschreiben, sind zur Zeichnung berechtigt. Je Haushalt dürfen maximal zwei volljährige Personen ein Nachrangdarlehen zeichnen.

Unabhängig vom Kundenstatus sind voll geschäftsfähige natürliche Personen, die in den PLZ-Kreisen 66111 bis 66133 eine Meldeanschrift haben, zur Zeichnung von Nachrangdarlehen berechtigt.

Welche Zinsen werden gezahlt?

2,25 % für Energiekunden (Vertragsabschluss bis spätestens 31.12.2020)
1,0 % für Bürger der Landeshauptstadt Saarbrücken, die keine Energiekunden sind

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Energie SaarLorLux für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Mein Konto" - "Persönliche Daten" auf der Beteiligungsplattform angegeben haben.

Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?

Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen im Online-Portal mitgeteilt.

Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Rückzahlung erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß den Vertragsbedingungen auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Portal unter persönlichen Daten. Eine Änderung der Bankverbindung ist bis 10 Tage vor Rückzahlung des Darlehensbetrages möglich, dies gilt auch für die jährliche Zinszahlung.

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen:

  • Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags.
  • Der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit.

Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ist der Anspruch des Anlegers auf Verzinsung und Rückzahlung im Rang des §39 Abs. 2 InsO jedoch nachrangig ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend gemacht werden können, solange und soweit hierdurch ein Grund für die Insolvenz des Nachrangdarlehensnehmers herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz und im Fall der Liquidation der Nachrangdarlehensnehmerin treten die Forderungen des Anlegers im Rang des §39 Abs. 2 InsO hinter die Forderungen der anderen Gläubiger der Nachrangdarlehensnehmerin zurück.

Das Nachrangdarlehen stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung da, ist aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, bei der das Risiko des Totalverlusts besteht.

GAMOR

Welches Ziel verfolgt Energie SaarLorLux mit der Bürgerbeteiligung?

Als bedeutender saarländischer Ökostrom-Anbieter gestalten wir die Energiewende erfolgreich mit. So stehen wir seit Jahrzehnten für eine sichere und ressourcenschonende Versorgung der Landeshauptstadt mit Strom, Gas und Fernwärme sowie die Erbringung damit in Zusammenhang stehender energienaher Dienstleistungen. Dazu gehören auch Lösungsangebote zur Energieeffizienz, zu Solarstrom oder zur Elektromobilität.

Im Bereich der Energieerzeugung stellt der beschlossene Neubau eines Gasmotorenkraftwerks ein Meilenstein für eine klimaverträglichere und CO2-ärmere Energieerzeugung dar. Dieses hocheffiziente Energieerzeugungssystem mit modernster Kraft-Wärme-Kopplung wird die zukünftige Basis für eine zuverlässige und umweltfreundlichere Fernwärmeversorgung Saarbrückens bilden und gegenüber der bisherigen Kohlekraftwerkstechnik zu einer beachtlichen Verringerung des Kohlendioxid-Ausstoßes um rd. 60.000 t/Jahr führen.

Dieses Vorhaben möchte die Energie SaarLorLux in Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern Saarbrückens umsetzen, um einen gemeinsamen Beitrag zu einer erfolgreichen Energiewende zu leisten.

Über das Online-Portal können Sie sich unmittelbar an diesem wegweisenden Projekt beteiligen – ganz einfach und bequem von zu Hause aus. So wird die Energiewende für alle Realität und so profitieren alle davon.

Weitere Informationen zur Energie SaarLorLux finden Sie unter www.energie-saarlorlux.com.

Wie hoch ist das Investitionsvolumen und wann die Fertigstellung?

Das voraussichtliche Investitionsvolumen wird sich auf 80 Mio. € belaufen. Die Fertigstellung der Gasmotorenanlage ist für Mitte 2022 geplant.

Wann wird mit dem Bau von GAMOR begonnen?

Mit den vorbereitenden Arbeiten, wie z.B. Räumung und Herrichtung der Baufläche, Durchführung geologischer Untersuchungen, Einleitung der Genehmigungsverfahren sowie dem Neubau einer Gasdruckregel- und meßstation wurde bereits Ende 2019 begonnen.

Wie und wo kann ich mich über den Baufortschritt informieren?

Sie können sich vor Ort am Heizkraftwerk Römerbrücke jederzeit einen Eindruck vom Baufortschritt verschaffen. Zum Heizkraftwerk Römerbrücke bieten wir regelmäßig Führungen an, die entsprechenden Termine finden Sie auf unserer Homepage.

Wo trete ich mit Ihnen in Kontakt, wenn ich Fragen habe?

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns über beteiligung@energie-saarlorlux.com auf.

Beteiligungsportal

Kommunikation online per E-Mail - Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Homepage und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform gem. §2a VermAnlG dient zur Zeichnung der Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Die Plattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Darlehen. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
  • Verwaltung der Darlehen

Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) müssen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst durchführen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten ihrer Darlehen zu ermöglichen. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke dieser Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)

Warum muss ich bei der Zeichnung Auskünfte zu meinen wirtschaftlichen Verhältnissen abgeben?

Die Plattformbetreiberin ist aus rechtlichen Gründen verpflichtet, gemäß § 16 Abs. 3a der Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen abzufragen. Das öffentliche Angebot eines Nachrangdarlehens ist in der bequemen Online-Ausgestaltung gemäß § 2a Abs. 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) nur zulässig, wenn bestimmte Investitionsschwellen nicht überschritten werden. Bei Anlagesummen von mehr als € 1.000 bis maximal € 10.000 besteht insoweit eine gesetzliche Verpflichtung, beim Anleger eine entsprechende Selbstauskunft einzuholen. Wir bitten daher um Verständnis, dass diese Angaben durch die Plattformbetreiberin abgefragt werden, damit das Online-Angebot durchgeführt werden kann.

Wie kann ich an der Bürgerbeteiligung teilnehmen?

1. Melden Sie sich auf unserer Online-Plattform an

Klicken Sie zunächst unter Login im Abschnitt Hier neu registrieren auf „Registrieren“. Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.

2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten

Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie auf Ihre persönliche Seite. Legen Sie hier Ihr persönliches Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.

3. Schließen Sie Ihre Beteiligung ab

Sie befinden sich in Ihrer persönlichen Beteiligungsübersicht. Klicken Sie nun auf „Ich möchte investieren“. Im Anschluss erhalten Sie ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.

Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag an. Anschließend müssen Sie das VIB herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten als elektronische Signatur einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.

Folgeprozess:

Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform zeichnen zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.